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Rat Landwirtschaft und Fischerei: Arbeitsprogramm des zyprischen Vorsitzes

Der zyprische Vorsitz stellte sein Arbeitsprogramm und seine Prioritäten für das erste Halbjahr 2026 vor.

3 Februar 2026
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Der Vorsitz betonte, dass Landwirtschaft und Fischerei wichtige wirtschaftliche Faktoren sind, die die Land- und Küstengemeinschaften in Europa erhalten, eine stabile Versorgung mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten und gleichzeitig die strategische Autonomie, das Umweltmanagement und die Resilienz der Regionen unterstützen.

Der zyprische Vorsitz beabsichtigt, einen fairen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Sektor der Primärproduktion zu fördern und einen umfassenden Ansatz für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) zu verfolgen. Der Vorsitz wird auch solide Rechtsrahmen voranbringen, die Landwirte und Fischer bei der Bewältigung von Auswirkungen des Klimawandels, Marktstörungen, Risiken für die tierische und pflanzliche Gesundheit und steigenden Produktionskosten unterstützen. Denn alle diese Faktoren gefährden die Stabilität und Überlebensfähigkeit dieser kritischen Sektoren. Daher sollen bei den derzeit erörterten Gesetzgebungsvorschlägen erhebliche Fortschritte erzielt werden.

"Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur stehen im Mittelpunkt der Prioritäten des zyprischen Vorsitzes. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Attraktivität des europäischen Agrar- und Fischereisektors zu stärken." - Maria Panayiotou, Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt der Republik Zypern.

Der Rat hielt eine Aussprache über den Vorschlag zur Änderung der Verordnung über den ökologischen/biologischen Landbau hinsichtlich der Vorschriften für Produktion, Kennzeichnung, Zertifizierung und den Handel mit Drittländern. Die Ministerinnen und Minister begrüßten den gezielten Vorschlag der Kommission und unterstützten den ehrgeizigen Plan des Vorsitzes, eine rasche Einigung zu erzielen, um das jüngste Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union umzusetzen und Gleichwertigkeitsabkommen mit Drittländern auszuweiten. Der Vorschlag zur Änderung der Verordnung berücksichtigt die Forderung des Sektors, den Rechtsrahmen für den ökologischen/biologischen Landbau nach den ersten Jahren der Umsetzung weiter zu vereinfachen. Ziel ist es, unnötigen Verwaltungsaufwand und höhere Kosten zu vermeiden und so die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors weiter zu fördern und die Produktion zum Nutzen der Erzeuger, Händler und Verbraucher zu optimieren.

Die Ministerinnen und Minister übermittelten Beiträge zu den Beratungen im Rat (Umwelt), um Schlussfolgerungen zur aktualisierten Bioökonomie-Strategie der EU auszuarbeiten, die die Kommission Ende 2025 vorgelegt hat. Sie begrüßten die neue Strategie und hoben insbesondere ihre Bedeutung für ländliche Gebiete, ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit und ihre Rolle bei der Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommen hervor. Einige Ministerinnen und Minister betonten, dass die Ernährungssicherheit nicht gefährdet werden darf und dass die geltenden Vorschriften und Verfahren harmonisiert und vereinfacht werden müssen. Der Vorsitz wird die Ergebnisse dieses Gedankenaustauschs als Beitrag zur Ausarbeitung von Schlussfolgerungen des Rates zur neuen Bioökonomie-Strategie der EU nutzen, die auf der Tagung des Rates (Umwelt) im März angenommen werden sollen.

26. Januar 2026 / Rat der Europäischen Union / Europäische Union.
https://www.consilium.europa.eu

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